Beratungsdienstleistung
CLP-konforme Kennzeichnung — sicher. korrekt. compliant.
Die CLP-Verordnung (EU) Nr. 1272/2008 stellt klare Anforderungen an die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe.

GHS02
Entzündlich

GHS07
Reizend

GHS06
Toxisch

GHS09
Umwelt

GHS05
Ätzend

GHS08
Gesundheit
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CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 — verbindlich für alle EU- und CH-Händler.
Unsere Leistungen
Was wir für Sie übernehmen.
01 Einstufung & Bewertung
Rezepturanalyse und GHS-Einstufung aller Inhaltsstoffe — inklusive Duftstoff-Allergene nach IFRA-Standard.
02 Sicherheitsdatenblatt (SDS)
Normgerechte SDS nach REACH-Anhang II — in DE, FR und EN. Aktualisierung bei Änderungen inklusive.
03 Etiketten & Kennzeichnung
Druckfertige CLP-Etiketten mit Piktogrammen, H/P-Sätzen, UFI-Code — auch für Private Label.
04 ECHA-Meldung (PCN)
Seit 2021 müssen gefährliche Gemische der ECHA gemeldet werden. Wir übernehmen Notification und UFI-Code Vergabe.
Häufige Fragen
Ihre Fragen zur CLP-Pflicht.
Bin ich als Händler für die CLP-Kennzeichnung verantwortlich?+
Ja. Wer ein gefährliches Gemisch in Verkehr bringt, ist für die korrekte Kennzeichnung verantwortlich.
Welche AMONDINI-Produkte sind CLP-kennzeichnungspflichtig?+
Primär Duftöle, Raumsprays und Konzentrate. Duftkerzen können je nach Zusammensetzung kennzeichnungspflichtig sein.
Was ist der UFI-Code?+
Der UFI ist seit 2021 auf Etiketten gefährlicher Gemische verpflichtend. AMONDINI unterstützt bei der Generierung und ECHA-Meldung.
Gilt die CLP-Verordnung auch in der Schweiz?+
Ja. Die Schweiz hat das GHS-System übernommen. Für EU-Exporte gelten die EU-Vorschriften direkt.