Beratungsdienstleistung
CLP-konforme Kennzeichnung — sicher. korrekt. compliant.

Die CLP-Verordnung (EU) Nr. 1272/2008 stellt klare Anforderungen an die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe.

GHS02 Flamme
GHS02
Entzündlich
GHS07 Ausrufezeichen
GHS07
Reizend
GHS06 Totenkopf
GHS06
Toxisch
GHS09 Umwelt
GHS09
Umwelt
GHS05 Ätzwirkung
GHS05
Ätzend
GHS08 Gesundheitsgefahr
GHS08
Gesundheit
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CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 — verbindlich für alle EU- und CH-Händler.

Unsere Leistungen
Was wir für Sie übernehmen.
01 Einstufung & Bewertung
Rezepturanalyse und GHS-Einstufung aller Inhaltsstoffe — inklusive Duftstoff-Allergene nach IFRA-Standard.
02 Sicherheitsdatenblatt (SDS)
Normgerechte SDS nach REACH-Anhang II — in DE, FR und EN. Aktualisierung bei Änderungen inklusive.
03 Etiketten & Kennzeichnung
Druckfertige CLP-Etiketten mit Piktogrammen, H/P-Sätzen, UFI-Code — auch für Private Label.
04 ECHA-Meldung (PCN)
Seit 2021 müssen gefährliche Gemische der ECHA gemeldet werden. Wir übernehmen Notification und UFI-Code Vergabe.
Häufige Fragen
Ihre Fragen zur CLP-Pflicht.
Bin ich als Händler für die CLP-Kennzeichnung verantwortlich?+
Ja. Wer ein gefährliches Gemisch in Verkehr bringt, ist für die korrekte Kennzeichnung verantwortlich.
Welche AMONDINI-Produkte sind CLP-kennzeichnungspflichtig?+
Primär Duftöle, Raumsprays und Konzentrate. Duftkerzen können je nach Zusammensetzung kennzeichnungspflichtig sein.
Was ist der UFI-Code?+
Der UFI ist seit 2021 auf Etiketten gefährlicher Gemische verpflichtend. AMONDINI unterstützt bei der Generierung und ECHA-Meldung.
Gilt die CLP-Verordnung auch in der Schweiz?+
Ja. Die Schweiz hat das GHS-System übernommen. Für EU-Exporte gelten die EU-Vorschriften direkt.
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CLP & Regulatory Affairs
AMONDINI AG
✉ regulatory@amondini.com 📞 +41 78 229 90 44
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